Bäckerei Naumann

Nutzungsbedingungen Vorteilskarte

Stand: Juli 2021

Allgemeines zur Nutzung

Die Bäcker Naumann Vorteilskarte ist eine Kundenkarte, die zum bargeldlosen Einkauf und Punkte sammeln in allen eigenen Filialen der Bäckerei Naumann berechtigt. Ausgenommen sind Filialen, die von Franchise-Partnern betrieben werden. Die Bäcker Naumann Vorteilskarte kann von jeder geschäftsfähigen, natürlichen oder juristischen Person kostenfrei bezogen werden.

Nutzung als Prepaid-Karte

Die Aufladung der Karte erfolgt an den Kassen unserer Filialen. Die Bäckerei Naumann kann während Aktionszeiträumen durch vorherige Bekanntgabe einen zusätzlichen Auflade-Bonus ab einem bestimmten Aufladungsbetrag gewähren. Ein Anspruch auf den Auflade-Bonus besteht jedoch nicht. Eine Auszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Das Guthaben auf der Karte wird nicht verzinst. Die Zahlung von Einkäufen erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Eine Zahlung über den vorhandenen Guthabenbetrag hinaus ist ausgeschlossen. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Einkaufsbetrag vom Kunden in Bar zu begleichen.

Einschränkungen

Die Karte kann nicht mit Gutscheinen oder anderen Rabattsystemen kombiniert werden (z.B. Coupon-Aktionen). Pro Einkauf kann nur eine Vorteilskarte benutzt werden. Ein Splitting zur Zahlung mit oder mehr Karten pro Einkauf ist nicht möglich.

Reklamationen, Missbrauch und Sperrung

Bei Reklamationen bezüglich der Zahlungsvorgänge mit PrePaid behält sich die Bäckerei Naumann vor, Kassenbelege vom Kunden einzufordern. Sind diese nicht vorhanden, können Reklamationen nicht bearbeitet werden. Um zu verhindern, dass die Bäcker Naumann Vorteilskarte abhandenkommt oder missbräuchlich genutzt wird, ist der Karteninhaber dazu verpflichtet, die Karte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren. Bei Verlust der Bäcker Naumann Vorteilskarte übernimmt die Bäckerei Naumann keine Haftung für deren Einsatz durch Dritte. Auf der Website der Bäckerei Naumann besteht die Möglichkeit, seine Karte über das Kundenkartenportal zu registrieren. Sollte die Karte abhanden kommen, kann das bestehende Guthaben auf eine Ersatzkarte umgebucht werden. Dabei können Entgelte für die Bearbeitung anfallen. Sollte sowohl der Scancode als auch die Kartennummer durch Abnutzung auf der Karte nicht mehr lesbar sein und die Karte wurde zuvor nicht registriert, besteht kein Anspruch auf das bestehende Guthaben.

Gültigkeit dieser Nutzungsbedingungen

Die Bäckerei Naumann behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kartennutzung zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden, insbesondere durch Aushang oder durch Veröffentlichung unter unserer Website www.baecker-naumann.de, zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde die Bäcker Naumann Vorteilskarte nach der Änderung und Bekanntgabe weiterhin in unseren Filialen benutzt.

Mit dem Einsatz der Karte zum bargeldlosen Einkauf in den Filialen oder zum Punkte sammeln, akzeptiert der Karteninhaber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.